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Zustimmung zur künstlichen Befruchtung

(bei Lebensgefährten)

Zustimmung künstl. Befruchtung: wenn ein Paar nicht verheiratet ist und Nachwuchs über eine künstliche Befruchtung wünscht, ist nach dem Fortpflanzungsmedizingesetz zwingend eine Zustimmung in Form eines Notariatsaktes zu erstellen um diese dem behandelnden Arzt vorzulegen. Darin werden alle wesentlichen Rechtsbereiche erklärt, die durch die Geburt eines Kindes relevant werden  (wie Namensrecht, Obsorge, Unterhalt, Erb- und Pflichtteilsrecht etc) . Diese entfällt bei einer Ehe.