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Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung

Gerade bei Alter und Verlust der Geschäftsfähigkeit wollen viele Menschen sich durch eine Vertrauensperson vertreten lassen und die Bestellung von gerichtlichen volljährigen Vertretern (ehemaligen Sachwaltern / jetzt Erwachsenenvertretern) vermeiden. Vermeidung der Bestellung eines Erwachsenenvertreters (Vertreter soll die Wunschperson sein und möglichst ohne gerichtliche Aufsicht /Kontrolle).

Durch die Vollmacht können Sie eine Person Ihres Vertrauens zu Ihrem Vertreter benennen. Wir unterstützen Sie umfassend bei der Erstellung der Vollmacht.

Eine Patientenverfügung bietet Ihnen die Möglichkeit, die Behandlung bestimmter Krankheiten im Voraus zu verweigern und das Leiden des Sterbevorgangs nicht noch zu verlängern. Wir werden mit Ihrem Vertrauensarzt zusammenarbeiten, um Sie bei der Erstellung einer Patientenverfügung zu unterstützen.

Weitere Leistungen