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Verlassenschaftsverfahren

Unter Verlassenschaft werden alle Rechte und Verbindlichkeiten des Verstorbenen verstanden, die im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den Erben übergehen. Ein Verlassenschaftsverfahren dient der Feststellung des Vermögensstandes dieser Verlassenschaft, wobei vom Bezirksgericht ein Notar als Gerichtskommissär bestellt wird, der das Verlassenschafts­verfahren abwickelt.

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