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Beglaubigung und Beurkundung

Wir beglaubigen rasch und unkompliziert Ihre Dokumente oder Ihre Unterschrift. Die Unterschriftsbeglaubigung besteht aus einem Vermerk, der an das Originaldokument angebracht wird. Daraus ergibt sich, dass die Person die das Original unterzeichnet, ihre Unterschrift vor dem Notar geleistet oder vor ihm anerkannt hat. Zudem errichten wir zB den sogenannten vollstreckbaren Notariatsakt (Räumungsvereinbarung, Vollstreckbarerklärung einer Schuld). Somit erhalten Sie ohne mühsamen Gerichtsprozess alle Vorteile eines Gerichtsurteils.

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