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Einsicht in das Firmenbuch und Grundbuch

In das Firmenbuch kann jeder Einsicht nehmen und Auszüge anfordern. Eine Datenabfrage hinsichtlich aller in Österreich gespeicherten Rechtsträger ist bei jedem Notar möglich. Als Gerichtskommissäre sind wir dazu befugt Auszüge aus den Büchern zu erstellen und Ihnen den Gang zum Gericht zu ersparen.

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