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Immobilienrecht

(Grundstück, Haus, Wohnung, landwirtschaftliche Betriebe bzw. Flächen)

Wir unterstützen Sie umfassend in allen Bereichen des Immobilienrechts, insbesondere bei Übergabsverträgen innerhalb der Familie, auch bäuerliche Übergaben in der Familie, Kaufverträgen und Schenkungsverträgen. . Dabei kümmern wir uns auch um sämtliche benötige behördliche Genehmigungen, wie Raumordnung oder Höfegesetz.

Unser Fachgebiet sind vor allem (familiäre) Übergabeverträge und Schenkungsverträge samt erb- und pflichtteilsrechtlicher Regelung, jedoch beraten wir Sie gerne auch in allen übrigen Liegenschaftstransaktionen.

Kaufverträge
Schenkungsvertrag auf den Todesfall
Wohnungseigentumsverträge
Dienstbarkeitsverträge (Wohnrechte, Fruchtgenussrechte, Wegerechte, Leitungsrechte etc.)
Mietverträge
Tauschverträge
Pachtverträge
Realteilungsverträge
Baurecht und Bauträger
usw.

Wir kümmern uns nicht nur um die Übergabe des Eigentums, sondern sorgen für eine seriöse Absicherung des Übergebers samt Ehegatten. Dabei ist vor allem auf Wohnrechte sowie Belastungs- und Veräußerungsverbote zu achten. Wir beraten Sie immer allumfassend über Erb- und Pflichtteilsverzichte und flechten diesen in Ihren Vertrag mit ein. So schaffen wir eine ideale Lösung durch maßgeschneiderte Verzichte, die genau auf Ihre Familiensituation zugeschnitten sind, um erbliche Auseinandersetzungen nach dem Tod des Übergebers vollkommen auszuschließen und Spannungen schon zu Lebzeiten aus der Welt zu schaffen. Darüber hinaus helfen wir Ihnen natürlich auch, je nach Vermögens- und Familiensituation, die Regelungen des Restvermögens durch ein Testament festzuhalten, informieren Sie über anfallende Steuern und stehen Ihnen bei Behördengenehmigungen zur Seite. Von uns werden alle benötigten behördlichen Genehmigungen wie Grundverkehr, Höfegesetz, Agrarrecht, Forstgesetz, etc eingeholt sowie die steuerliche Abwicklungen erledigt (Berechnung und gesamte Abwicklung Immobilienertragssteuer, Grunderwerbsteuer).

Weitere Leistungen